Klinikaufenthalt verschwiegen: Krankenversicherung darf kündigen
A&W RedaktionDer Krankenversicherung beim Abschluss der Vertrages wichtige Informationen zu verschweigen, kann schwerwiegende Folgen haben. Geht die Gesellschaft von arglistieger Täuschung aus, darf sie dem Versicherungsnehmer schlimmstenfalls sogar kündigen.