Tattoo-Entfernung im Ausnahmefall von Krankenkasse zu zahlen
A&W RedaktionEine 30-jährige Düsseldorferin hatte mit ihrer Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung ihrer Tätowierung gegen eine gesetzliche Krankenkasse Erfolg.
Eine 30-jährige Düsseldorferin hatte mit ihrer Klage auf Kostenübernahme für die Entfernung ihrer Tätowierung gegen eine gesetzliche Krankenkasse Erfolg.