Verdienstausfall: Zahnarzt steht höhere Entschädigung zu
A&W RedaktionKann ein Heilberufler nach einem Unfall nur noch eingeschränkt arbeiten, steht ihm dafür eine finanzielle Entschädigung zu. Für die Berechnung ist es nicht entscheidend, ob es schon deutliche Umsatzeinbußen in seiner Praxis gegeben hat. Wichtiger ist die Prognose. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt.