Honoraransprüche: Arzt muss Patient am Wohnort verklagen
Marzena SickingZahlt ein Privatpatient die Rechnungen nicht, muss der Arzt sein Honorar schlimmstenfalls einklagen. Wie ein aktuelles Urteil zeigt, müssen solche Honoraransprüche am Wohnsitzgericht des Patienten eingefordert werden.