BGH-Urteil: Ärzte können sich nicht aus Plattformen wie jameda austragen lassen
Marzena SickingZwei Zahnärzte klagten erfolglos auf Löschung ihrer Daten auf der Online-Plattform jameda. Der BGH hat in seinem gestrigen Urteil die Revision zurückgewiesen. Das bedeutet: Ärzte und Ärztinnnen können sich auch in Zukunft nicht aus solchen Portalen austragen lassen.