Abrechnung Akupunktur: Ärger lässt sich vermeiden
A&W RedaktionIn der Gesetzlichen Krankenversicherung ist die Akupunktur nur bei chronischen Schmerzen entweder der Lendenwirbelsäule oder eines oder beider Kniegelenke bei Gonarthrose abrechenbar. Nach der Gebührenordnung für Ärzte ist das Indikationsspektrum breiter, aber Achtung — es gibt Fallstricke.