Abrechnung: Wann Ärzte die Beratung von Heimbewohnern in Rechnung stellen dürfen
A&W RedaktionUnsere Gesellschaft wird immer älter und palliativmedizinische Leistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ärztinnen und Ärzte können die Beratung von Heimbewohnern in Rechnung stellen, wenn sie bei der Versorgungsplanung einbezogen werden.