Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Von Bedeutung für die Praxis ist die Abklärung jedoch vorwiegend bezüglich der Abrechnung, für den Patienten dann, wenn Spätfolgen bleiben und Rentenzahlungen zur Disposition stehen.

Für die ärztliche Abrechnung ist entscheidend, dass es keinerlei Budgetierungen im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Fälle gibt und jeder einzelne Fall voll ausbezahlt wird. Grundlage für die Abrechnung ist die UV-GOÄ, die in weiten Teilen abgesehen von der Honorierung der normalen GOÄ entspricht; allerdings gibt es gravierende Unterschiede vorwiegend bei Beratungen und Untersuchungen, den im hausärztlichen Bereich vorwiegend anfallenden Leistungen. Aktuell sind die Gebühren der UV-GOÄ zum 1. Juli um fünf Prozent angehoben worden.

Wann ist ein Unfall ein BG-Unfall?

Außer Unfällen während der normalen versicherten Tätigkeit werden auch Unfälle während einer Dienstreise, bei offiziellen Schulveranstaltungen, Schul- oder Betriebsfesten oder während Schul- und Kita-Freizeiten anerkannt, auch bei Betriebsfeiern und beim Betriebssport.

Komplizierter ist die Situation beim Wegeunfall. Als Wegeunfall wird ein Unfall dann anerkannt, wenn er auf dem Weg zur Arbeit, Kita et cetera oder auf dem Heimweg eintritt. Der Anfang der Versicherungspflicht beginnt dabei an der Außenhaustür des bewohnten Gebäudes beziehungsweise am Übergang vom eigenen Grundstück zum öffentlichen Weg, also an der sogenannten Gartenpforte.

In der Regel werden nur Unfälle auf dem kürzesten Weg anerkannt sowie Unfälle in der Mittagszeit auf dem Weg zur Kantine; in bestimmten Situationen aber auch auf Umwegen, wenn zum Beispiel

  • ein Kind auf dem Weg zur Krippe gebracht werden muss,
  • wenn der längere der deutlich schnellere Weg ist,
  • bei Umleitungen oder
  • bei Fahrgemeinschaften.

Abrechnung

In unserem Fall stellt sich ein junger Mann bei einem Hausarzt vor, nachdem er sich beim Festhalten an einem Regal einen Holzsplitter in der linken Handfläche eingehandelt hatte. Beim Versuch, ihn selbst zu entfernen, sei dieser abgebrochen und der Rest jetzt nur noch unter der Hautoberfläche fühlbar. Erst bei Nachfragen gab er an, dass er sich momentan zu einer beruflichen Fortbildung in der Stadt aufhalte.

Beratung und symptomzentrierte Untersuchung werden in der UV-GOÄ als Komplexleistung während der Sprechstunde mit der Nr. 1 abgerechnet; zur Unzeit wird dieselbe Leistung mit den Nrn. 2 (außerhalb der Sprechstunde), 3 (bei Nacht, von 20.00 bis 8.00 Uhr) oder 4 (an Wochenenden und Feiertagen) abgerechnet.

Die Splitterentfernung kann mit der Nr. 2009 abgerechnet werden, wenn es sich um einen oberflächlich unter der Haut liegenden Fremdkörper handelt, oder mit der Nr. 2010 bei tief sitzenden und frei zu präparierenden Fremdkörpern. Im letzteren Fall sind zusätzlich besondere Kosten abzurechnen, die pauschal die anfallenden Sachkosten ausgleichen sollen. Diese besonderen Kosten werden in der UV-GOÄ zu etlichen, vorwiegend chirurgischen Leistungen gesondert ausgewiesen und sollten bei der Rechnungsstellung nicht vergessen werden.

Fazit: Abrechnung über die GKV (EBM) oder die BG (UV-GOÄ)?
  • Um Unfälle korrekt abzurechnen, ist immer eine sorgfältige Anamnese erforderlich.
  • Auch wenn es nicht täglich vorkommt, so muss man dennoch beachten, dass Beratungen und Untersuchungen in der UV-GOÄ völlig anders abgerechnet werden als in der „normalen“ GOÄ.
  • Dasselbe gilt ebenfalls für Hausbesuche.
  • Bei jeder „technischen“ Leistung muss die Möglichkeit geprüft werden, ob besondere Kosten abgerechnet werden können.