Die GOP 03230 ist bei Demenz möglich
Sabine FinkmannDas ärztliche Gespräch ist das Herzstück der hausärztlichen Versorgung. Mit der Gebührenordnungsposition 03230 wird diese zentrale Leistung im EBM abgebildet und ist als Einzelleistung neben der Versichertenpauschale oder auch bei weiteren Arzt-Patienten-Kontakten abrechenbar.
Vor allem in der Betreuung von Patienten mit Demenz, bei der die Kommunikation oft über Bezugspersonen läuft, bietet die Gebührenordnungsposition (GOP) 03230 des EBM eine wichtige Abrechnungsmöglichkeit. Dieser Artikel beleuchtet die korrekte Anwendung und die damit verbundenen Rahmenbedingungen.
Vom „lebensverändernden“ zum „problemorientierten“ Gespräch
Eine entscheidende Änderung der GOP 03230 war die Lockerung der strengen Indikationsbindung. Ursprünglich war die Nummer an eine „nachhaltig lebensverändernde“ Erkrankung gekoppelt, was in der Praxis häufig zu Interpretationsschwierigkeiten und Abrechnungsproblemen führte. Die aktuelle Leistungslegende lautet: Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist. Diese Neudefinition ermöglicht die Abrechnung bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern, die ein zeitintensives Gespräch erfordern – Demenzerkrankungen sind hier ein Paradebeispiel.
Die Kernanforderungen für die Abrechnung
Um die GOP 03230 korrekt abrechnen zu können, müssen zwei wesentliche Kriterien erfüllt sein:
Mindestdauer: Das Gespräch muss mindestens zehn Minuten gedauert haben. Diese Zeit muss als reine Gesprächszeit dokumentiert werden.
Gesprächspartner: Das Gespräch kann mit dem Patienten und/oder einer Bezugsperson geführt werden. Gerade bei fortgeschrittener Demenz, wenn der Patient selbst nicht mehr in der Lage ist, komplexe Sachverhalte zu verstehen, ist das Gespräch mit Angehörigen oder gesetzlichen Betreuern essenziell und über diese Nummer abrechenbar.
Das Gesprächsbudget: Ein Punktzahlvolumen als Obergrenze
Um eine übermäßige Ausweitung zu verhindern, wurde ein praxisindividuelles Gesprächsbudget eingeführt (Präambel 3.1 EBM). Dieses Punktzahlvolumen begrenzt die abrechenbare Menge der GOP 03230 pro Quartal und ist auch mit der Entbudgetierung der Hausärzte nicht weggefallen. Wenn Gespräche, über das errechnete Budget hinausgehen, steigt das Honorar nicht. Es ist daher für jede Praxis ratsam, ihr individuelles Budget im Auge zu behalten.
GOP | Leistungsinhalt | Dauer | Bewertung | Wichtige Ausschlüsse (Beispiele) |
03230 | Problemorientiertes ärztliches Gespräch mit Patient und/oder Bezugsperson | mind. 10 Min. | 128 Punkte (16,31 €) | Nicht neben psychosomatischen Leistungen (35100, 35110 ff.), palliativmedizinischen Gesprächen (03370 ff.) oder Schmerztherapie (30700) berechnungsfähig. |
Fazit für die Praxis
Die GOP 03230 ist ein wertvolles Instrument, um den hohen kommunikativen Aufwand in der Betreuung von Patienten mit Demenz und deren Angehörigen abzubilden. Die Flexibilisierung der Leistungslegende hat die Anwendung deutlich erleichtert. Für eine korrekte Abrechnung sind die Einhaltung der Mindestgesprächsdauer von zehn Minuten und die Dokumentation des Gesprächsinhalts entscheidend. Praxen sollten zudem ihr Gesprächsbudget überwachen, um Regresse zu vermeiden und ihre Abrechnung zu optimieren.