Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT

Abrechnungstipp

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Abrechnung
Puzzle Teile mit Schlagworten zur Abrechnung von GOÄ EBM ICD-10 IGEL Leistungen
Privatabrechnung

Unbekannte oder kaum abgerechnete GOÄ-Nummern

Während für die Ärzteschaft, die PKV und die Beihilfestellen der Starttermin der anstehenden GOÄ-Novelle noch offen ist, bleibt die GOÄ von 1996 weiterhin gültig. Darin stecken einige Leistungspositionen, die nicht allen Ärztinnen und Ärzten geläufig sind oder nur selten abgerechnet werden. Hier beleuchten wir drei Positionen, die entweder nahezu unbekannt sind oder aber auch häufig vergessen werden.
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Verzweifelte Ärztin vorm Computer

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Warum viele Digitalisierungsprojekte in Arztpraxen scheitern – und wie es besser geht

Die ambulante Versorgung ist längst digitaler als noch vor wenigen Jahren. Das zeigt auch das PraxisBarometer der KBV. Nutzung und Akzeptanz einzelner Anwendungen steigen, etwa bei eRezept, eAU oder elektronischer Kommunikation. Gleichzeitig berichten Praxen weiterhin von erheblichen Störungen, Medienbrüchen und Hürden an den Sektorengrenzen. Genau hier liegt das Kernproblem. Viele Digitalisierungsprojekte werden eingeführt, aber nicht konsequent als Praxisprozess gestaltet.
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Abrechnung
Kranke Patientin in der virtuellen Sprechstunde am Monitor, Fernbehandlung und Telematik im Gesundheitswesen
Telemedizinische Leistungen

Privatpatienten: Videosprechstunde adäquat abrechnen

Der Gedanke, Patientinnen und Patienten den Besuch in der Praxis zu ersparen und sie dennoch persönlich zu sprechen, nahm nach COVID Fahrt auf. Beratungen per E-Mail nahmen zu, begleitet von der gesetzlich eröffneten Möglichkeit einer telefonisch ausgelösten AU. Inzwischen erhalten Ärztinnen und Ärzte von ihren Patienten sogar per Mobiltelefon Fotos, die dann befundet werden. Dafür kann GOÄ 5 berechnet werden.
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Arzt mit Stethoskop am Laptop

Sicherheit in Ihrer digitalen Praxis: Warum das C5-Testat wichtig ist

Cloud-Technologien treiben die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Gleichzeitig steigt die Verantwortung für den Schutz sensibler Patientendaten. Der C5-Kriterienkatalog des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gilt dabei als zentraler Sicherheitsstandard in Deutschland. Dieser Artikel erklärt verständlich, was C5 ist, warum es im Gesundheitswesen entscheidend ist und welche Vorteile es für Cloud-Anbieter und Kunden bietet.
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