Abrechnung
GOÄ: Wann kann Nummer 5 berechnet werden?
Seit 1996 betrachtet die Gebührenordnung für Ärzte die ärztlichen Untersuchungen differenziert. An die Stelle der bis dahin gültigen GOÄ Nummer 65 treten seitdem die Untersuchungsleistungen nach den Nummern GOÄ 5 bis 8. Darauf sollten Sie bei Nr. 5 achten.
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