Abrechnung
Abrechnungstipp für die Praxis
Dekubitus/Sekundärheilung: GOP 02310 korrekt ansetzen
Anders als bei der stationären Behandlung kann bei Bettlägerigen in häuslicher Umgebung doch einmal ein Dekubitus vorkommen. Die entsprechende Behandlung ist auch für Hausärzte abrechenbar. Bei der Gebührenordnungsposition 02310 sind bestimmte Einschränkungen zu beachten.
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