EBM: Änderung nur durch Hinweis im Ärzteblatt wirksam
Ina ReinschEine Änderung im EBM tritt erst nach deren Veröffentlichung im Ärzteblatt in Kraft. Eine Bekanntmachung im Internet genügt nicht. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Eine Änderung im EBM tritt erst nach deren Veröffentlichung im Ärzteblatt in Kraft. Eine Bekanntmachung im Internet genügt nicht. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.