Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Um dem zunehmenden Pflege- und Betreuungsbedarf einer alternden Gesellschaft zumindest teilweise Rechnung zu tragen und den entsprechenden Mehraufwand in der ärztlichen Betreuung ansatzweise zu honorieren, gibt es seit vielen Jahren geriatrische Betreuungsleistungen und seit Oktober 2013 für Hausärzte die Möglichkeit, ein geriatrisches Basisassessment abzurechnen. In diesem Beitrag soll der aktuelle Stand der Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 03360 dargestellt und erläutert werden.

Leistungsumfang

Der obligate Leistungsinhalt der GOP 03360 beinhaltet drei Komplexe, die letztlich den Betreuungsbedarf des Patienten darstellen sollen:

  • die Suche nach Funktionseinschränkungen jeglicher Art

  • die Beurteilung, inwieweit der Patient sich selbstständig versorgen kann

  • und wie weit die Mobilität eingeschränkt und die Sturzgefahr erhöht ist.

Die Erkennung von Funktionseinschränkungen erfolgt im Rahmen eines obligaten persönlichen Arzt-Patienten-Kontaktes. Dabei soll nach organbezogenen und übergreifend motorischen, emotionellen wie auch kognitiven Einschränkungen gefahndet werden. Im aktuellen Leistungsinhalt sind Tests zur kognitiven Beurteilung allerdings nur noch fakultativ enthalten und neben der GOP 03360 im selben Quartal auch nicht nach der GOP 03242 abrechenbar.

Die Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit wie auch der Mobilität müssen mittels standardisierter Testverfahren erfolgen; bei ersterer bietet sich für die Praxis der Barthel-Index an, zur Beurteilung der Mobilität zum Beispiel der Timed-up-&-go-Test oder der Tandem-Stand.

Genauso wichtig sind aber auch die fakultativen Leistungen, die neben der Abklärung eventueller kognitiver Defizite vor allem auch die „Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes, ggf. Arbeitsplatzes, und die Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt“ beinhalten, beispielweise einem Neurologen.

Abrechnung

Die GOP 03360 ist bewertet mit 113 Punkten (aktuell 13,49 Euro). Sie ist einmal im Behandlungsfall, maximal zweimal im Krankheitsfall (= das laufende und die drei folgenden Quartale), aber nicht in derselben Sitzung neben der Palliativmedizn (GOP 03370 - 03373) abrechenbar.

Anspruchsberechtigte

Einen Anspruch auf die Durchführung eines geriatrischen Basisassessments zu Lasten der GKV haben nach den Vorgaben im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM; Präambel zu Abschnitt 3.2.4) nur Patienten, die einen geriatrischen Versorgungsbedarf aufweisen und zusätzlich

  • entweder 70 Jahre und älter sind

  • oder bei denen eine oder mehrere geriatrietypische Erkrankung(en) und/oder ein Pflegegrad vorliegen

  • oder die an einer klar definierten Erkrankung leiden (G20.1; G20.2; G30)

EBM - PRÄAMBEL ZUM ABSCHNITT 3.2.4

  • Multifaktoriell bedingte Mobilitätsstörung einschließlich Fallneigung und Altersschwindel

  • Komplexe Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler oder verhaltensbezogener Art

  • Frailty-Syndrom (Kombinationen von unbeabsichtigtem Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer Schwäche, verringerter Ganggeschwindigkeit und verminderter körperlicher Aktivität)

  • Dysphagie

  • Inkontinenz(en)

  • Therapierefraktäres chronisches Schmerzsyndrom