GOÄ: Nutzen Sie die Chancen der Analogbewertung!
Dieter JentzschDie Möglichkeit, eine neu entwickelte ärztliche Leistung nach § 6 GOÄ nachvollziehbar zu bewerten, besteht seit dem Jahr 1982: „Selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden.“