Keine Vergütung, wenn Patientin die Aufnahme verweigert
A&W RedaktionRechnungen kann man nur für tatsächlich erfolgte Leistungen stellen. Nicht aber für Services, die man gerne erbracht hätte. Dies haben die Richter des Sozialgerichts Detmold jetzt auch einem Krankenhaus bescheinigt, das gegen eine Krankenkasse geklagt hatte. Die wollte eine fehlerhafte Rechnung nicht bezahlen.