Besteht doch Rechtsanspruch auf Kurzarbeitergeld auch für Arztpraxen?
A&W RedaktionDer Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) ist sicher, dass auch Arztpraxen grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Eine anderslautende Weisung der Bundessagentur für Arbeit bedürfe deshalb der Korrektur.