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Corona-News

Lange wurde an der Corona-Warn-App getüftelt, ebenso lange wurde über die App diskutiert. Nun steht sie zum Download bereit. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Vertreter des Robert Koch-Instituts und des Software-Entwicklers SAP haben die Tracing-App am 16. Juni 2020 auf einer Pressekonferenz offiziell vorgestellt.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betonte dabei, dass die App in jeder Hinsicht freiwillig sei. Das betreffe sowohl die Installation als auch die tatsächliche Nutzung. Die App gebe Empfehlungen, aber keine Anweisungen. Auf die Frage, ab welchem Risiko ein Arzt testen solle, antwortete Spahn: Wer 15 Minuten und in geringer Nähe Kontakt zu einem Infizierten gehabt habe, werde von der App eingeladen, sich testen zu lassen, er gehöre in die Kategorie 1. Das gelte gerade auch für symptomlose Kontaktpersonen. Viele Ärztinnen und Ärzte werden nun von ihren Patienten gefragt werden, was sie von der App halten. Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung muss jeder selbst treffen. Wir haben aber für Sie die Fakten zusammengestellt:

So funktioniert die App

Die App benachrichtigt Nutzer, wenn sie über einen Zeitraum von mindestens 15 Minuten im Abstand von ungefähr zwei Metern Kontakt zu einem Corona-Infizierten hatten. Dadurch sollen Infektionsketten besser nachvollzogen werden können. Die App misst Entfernung und Kontaktzeit über den Kurzstreckenfunk Bluetooth. Dabei werden zufällig generierte anonymisierte Identifikationsnummern übertragen. Der Ort der Begegnung wird nicht erfasst. Personenbezogene Daten werden nicht erhoben. Wird ein Nutzer positiv auf Covid-19 getestet und teilt er diese Information in der App, werden die Kontaktpersonen informiert. Infizierte werden aber ausdrücklich gefragt, ob sie das möchten. Alternativ zu der digitalen Übertragung steht eine Validierung über ein Call-Center der Telekom zur Verfügung. Die Meldung der Infektion soll über einen QR-Code geschehen, den man von einem Testlabor erhält oder über eine TAN, die man bei einer Telefonhotline erfragen kann.

Download ab sofort möglich

Die Tracing-App steht für Android-Smartphones im Google Play-Store und für iPhones im Apple App-Store kostenlos zum Download bereit. Mindestanforderung bei Android-Handys ist die Version 6.0, bei Apple-Geräten wie dem iPhone ist das aktuelle iOS 13.5 Voraussetzung. Über eine Hotline können sich die Anwender bei der Installation der App helfen lassen. Entwickelt wurde die App vom Softwarekonzern SAP und der Deutschen Telekom für rund 20 Millionen Euro.

Wie sicher ist die App?

Die Installation der App ist freiwillig. Experten sagen, dass Tracing per Bluetooth-Technologie nach dem dezentralen Ansatz unter allen möglichen Alternativen die datenschutzfreundlichste sei. Die anonymisierten Daten werden lediglich lokal auf dem jeweiligen Smartphone gespeichert. Auch der Abgleich, ob man einer infizierten Person zu nah gekommen ist, erfolgt lokal auf dem Telefon. Lediglich die anonymisierte Liste wird zentral gespeichert und von den Smartphones regelmäßig abgerufen.

Der Quellcode der App wurde von den Entwicklern vorab veröffentlicht und konnte von unabhängigen Experten untersucht werden, was für größtmögliche Transparenz sorgt. Verbesserungsvorschläge wurden daraufhin eingearbeitet. Der Chaos Computer Club, der die App genauer unter die Lupe genommen hat, hat keine grundlegenden Bedenken geäußert. Die App wurde zudem vom TÜV Informationstechnik im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik untersucht. Auch datenschutzrechtlich sollen keine Bedenken bestehen.

Streit um Freiwilligkeit

Um die Rahmenbedingungen zeichnet sich jedoch Streit ab. Vor allem die Grünen äußern Sorge, dass die Nutzung der Corona-App am Ende doch nicht ganz freiwillig sein könnte, etwa dann, wenn Gaststätten oder Kinos die Installation zur Voraussetzung für den Restaurant- oder Kinobesuch machen oder Arbeitgeber die Nutzung der App vorschreiben. Sie fordern daher, die Freiwilligkeit in einem eigenen Gesetz festzuschreiben. Auch die Fraktion der Linken im Bundestag fordert eine gesetzliche Regelung. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) lehnte in der Pressekonferenz eine gesetzliche Regelung ab.