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Corona-News

Weniger pendeln, mehr Ruhe, besserer Infektionsschutz: Alles gute Gründe, die fürs Homeoffice sprechen. Deshalb wollen viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Telearbeit langfristig beibehalten. Das heißt für die betroffenen Mitarbeiter: Wer zahlt fürs Homeoffice, und was kann man steuerlich geltend machen? Hier die wichtigsten Antworten im Schnell-Überblick:

Gibt es einen Anspruch oder eine Pflicht auf die Heimarbeit?

Deutschland hat keine gesetzliche Regel für das Homeoffice. Damit sind individuelle Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Mitarbeiter möglich und notwendig. „Am besten wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der zum Beispiel die Anzahl der Tage im Heimbüro und die Wochentage geregelt sind – bis hin zur Frage, welche Aufwendungen der Arbeitnehmer selbst und welche der Chef übernehmen soll,“ sagt Gunnar Roloff, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzleigruppe Ecovis in Rostock. Der Chef kann vom Mitarbeiter nicht prinzipiell verlangen, dass er Heimarbeit zu leisten hat. „In der aktuellen Situation kann es aber gute Gründe für ihn geben – nämlich, wenn die Räumlichkeiten zu klein sind, um den Infektionsschutz zu gewährleisten“, so Roloff.

Was passiert mit den laufenden Nebenkosten wie Strom, Internet oder Miete?

In der Regel werden hier keine neuen Verträge abgeschlossen, sondern die privaten laufen weiter. Zum Beispiel fallen die Aufwendungen für den Internetanschluss ohnehin an, die wie üblich via Flatrates und Pauschalen mit dem Anbieter abgerechnet werden. „Gleiches gilt für die Mietaufwendungen, falls nicht extra ein Raum oder eine ganze Wohnung neu angemietet wurde“, so Roloff. Für Strom oder Heizung können zum Beispiel Pauschalen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, die sich an den entstehenden Mehrkosten orientieren. Realistisch sind hier 50 Euro monatlich. Denkbar ist, sich einen Zuschuss zum Internet zahlen zu lassen. Dabei handelt es sich um eine so genannte Nettolohnoptimierung. „Der Arbeitgeber wird lediglich pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer plus Solizuschlag und Kirchensteuer belastet, während der Arbeitnehmer den Zuschuss ohne Abzüge erhält“, rät Roloff.

Was ist steuerlich absetzbar, falls nichts übernommen wird?

Ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause haben wenige Arbeitnehmer. Viele sitzen am Küchen- oder am Wohnzimmertisch oder haben im Flur ihren Arbeitsplatz. „Dann werden viele Aufwendungen nicht akzeptiert, weil ein Arbeitszimmer vorliegen muss, und dieses definiert sich als extra Raum. Er muss zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden.

Besser sieht es aus, wenn es dieses Arbeitszimmer gibt: Dann lassen sich die Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1250 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wichtig: Das Finanzamt geht nicht automatisch davon aus, nur weil während der Pandemie Homeoffice zur Regel geworden ist. Der Arbeitgeber muss diese angeordnet haben. Es genügt nicht, wenn die Heimarbeit angeboten oder empfohlen wurde. Tipp: Der Chef kann bescheinigen, von wann bis wann kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.

Wenn der Arbeitgeber diese Aufwendungen nicht übernimmt, können zum Beispiel Druckerpapier, Stifte oder Telefonkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Belege müssen vorliegen. Die Kosten für die Telekommunikation akzeptiert das Finanzamt pauschal mit 20 Prozent, maximal 20 Euro monatlich.

Hinweis: Arbeitnehmer können ihren Arbeitsraum an den Chef vermieten. Dieser überweist per Vertrag monatlich die Miete. Das führt beim Mitarbeiter zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die Aufwendungen rund ums Heimbüro lassen sich im Gegenzug als Werbungskosten geltend machen. Nur muss sich langfristig für den Arbeitnehmer ein Plus ergeben –die Einnahmen übersteigen die Ausgaben. Der Mietvertrag wird im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers abgeschlossen. Möglicherweise reicht es dazu aus, wenn eine Verordnung zum Homeoffice mit entsprechendem Hygienekonzept des Arbeitgebers vorliegt.