Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Corona-News

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist dafür. Der Koalitionspartner SPD ist gegen einen Immunitätsausweis für Menschen, die eine SARS-CoV-2-Infektion überstanden haben. Nun ist der Ethikrat am Zug, um zu beurteilen, „wie und in welchem Zusammenhang der Nachweis einer Immunität genutzt werden sollte“.

Bis zur parlamentarischen Sommerpause wollen die Experten eine Stellungnahme erarbeiten. Solange will man in der Politik auf die bereits angedachten Neuregelungen verzichten, eine genesene Person von bestimmten Corona-Schutzmaßnahmen auszunehmen, wenn sie „durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation (…) oder ein ärztliches Zeugnis nachweist, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Zwar könnten Sonderrechte für Genesene gerade im Gesundheitswesen eine große Erleichterung sein. Allerdings würden sich im Fall der Fälle nicht nur viele ethische, sondern auch arbeits- und datenschutzrechtliche Probleme ergeben, mit der sich auch Kliniken, Praxisinhaber und die Betreiber von MVZ auseinandersetzen müssten.

Jeder ist Herr über seine eigenen Daten

Die Information, ob ein Patient mit Covid-19 infiziert ist bzw. nach der Erkrankung gegen eine Neuansteckung immun ist, ist ein medizinischer Befund und damit nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht besonders streng geschützt. Der Zugriff auf derartig sensible Informationen ist daher als schwerwiegender Grundrechtseingriff zu bewerten und es erscheint mehr als fraglich, ob man alle Genesenen dazu zwingen könnte, ihre Daten preiszugeben. Datenschützer und Juristen gehen aktuell eher davon aus, dass Genesene sich nur auf freiwilliger Basis dazu entscheiden können, einen solchen Ausweis zu beantragen und bei sich zu führen. Das gilt auch und gerade im arbeitsrechtlichen Kontext: Ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmer können Praxisinhaber oder die Klinikverwaltung entsprechende Informationen daher weder erfragen noch verwenden.

Keine Nachteile für Nicht-Immune

Doch selbst wenn das Gros der genesenen Mitarbeiter die Information über eine etwaige Immunität freiwillig preisgeben würde, wären damit nicht alle Probleme gelöst. Denn auch während der Pandemie mit ihren besonderen Herausforderungen gilt, dass Arbeitnehmer gegenüber ihrem Chef ein Recht auf Gleichbehandlung haben. Mit anderen Worten: Jene Kollegen, die bislang vom Virus verschont geblieben sind, dürfen gegenüber Genesenen nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden. Dies gilt im gesamten Arbeitsverhältnis vom Bewerbungsprozess über das Recht auf eine angemessene Beschäftigung bis hin zum Kündigungsschutz.