Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung läuft Ende Mai aus
A&W RedaktionDie befristete Sonderregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte wird nach dem 31. Mai 2020 nicht mehr verlängert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht aufgrund der entspannteren Gefährdungslage keine Notwendigkeit mehr dafür.