Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Corona-News

Seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr schnellen laut KBV-Analyse die Zahlen in die Höhe: Hat es 2019 bundesweit erst knapp 3.000 Videosprechstunden gegeben, waren es im ersten Halbjahr 2020 fast 1,4 Millionen. Dabei wurden im ersten Quartal rund 203.000 Videosprechstunden gezählt, im zweiten Quartal schon knapp 1,2 Millionen.

Weiter gestiegen ist nach den Daten der KBV auch die Zahl der Ärzte und Psychotherapeuten, die Videosprechstunden durchführen: Im zweiten Quartal 2020 waren es 31.397 und damit nahezu doppelt so viele wie im Vorquartal, wo bereits ein enormer Anstieg registriert worden war. Zum Vergleich: Im vierten Quartal 2019 waren es bundesweit 168.

Online-Konsultationen vor allem in der Psychotherapie

Allerdings findet der Boom nicht unbedingt in den Hausarzt-Praxen statt. Am stärksten genutzt wurde die digitale Konsultation in der Psychotherapie. Drei Viertel aller Videosprechstunden im zweiten Quartal 2020 entfallen auf diesen Bereich. Somit hat jeder zweite Psychotherapeut in den Monaten April, Mai und Juni im Durchschnitt 47 Videosprechstunden durchgeführt.

Ebenso hoch sind die Zahlen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie. Auch dort hat zwischen April und Juni jeder zweite Arzt im Schnitt 48 Online-Sprechstunden durchgeführt. Im Vergleich der Fachgruppen untereinander werden darüber hinaus in der Neurologie, Psychiatrie und Nervenheilkunde viele Videosprechstunden durchgeführt.

Nur jeder zehnte Hausarzt nutzt Videosprechstunden

Die Zahl der Hausärzte, die ergänzend zum persönlichen Kontakt zur Kamera greifen, steigt deutlich moderater. Im zweiten Quartal 2020 waren es bundesweit zwölf Prozent der Hausärzte, die im Durchschnitt 21 Videosprechstunden anboten. Bei den Kinder- und Jugendärzten lag die Quote bei 14 Prozent und durchschnittlich 19 Videosprechstunden. Dabei waren 95 Prozent der Patienten zuvor schon mal persönlich in der Praxis. Nur bei fünf Prozent der Fälle fand der erste Kontakt mit der Praxis per Video statt.

Sonderregelungen für Videosprechstunde in der Pandemie

Damit Patienten während der Corona-Pandemie nicht in jedem Fall in die Praxis kommen müssen, wurden die Regelungen zur Videosprechstunde gelockert. Seit Frühjahr vorigen Jahres können Ärzte und Psychotherapeuten unbegrenzt Videosprechstunden anbieten. Das heißt: Fallzahl und Leistungsmenge sind nicht limitiert.

Die ärztliche Videosprechstunde ist zudem bei allen Indikationen möglich und auch dann, wenn der Patient zuvor noch nicht bei dem Arzt in Behandlung war. Auch Psychotherapeuten dürfen während der Corona-Krise bestimmte Leistungen per Videosprechstunde durchführen und abrechnen. Neben Einzeltherapiesitzungen sind auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video möglich.