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Am Ende Gutes tun: Stiften statt vererben?

von A&W Online

Stiftung – Analyse, Statistik. Ordner auf Schreibtisch mit Bes
Foto: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Ist die Gründung einer Stiftung nur etwas für Multimillionäre oder kann so etwas jeder? Was es dabei zu beachten gilt und welche Formen sich auch schon für kleinere Beträge eignen.

Es gibt viele Gründe, das eigene Vermögen für einen gemeinnützigen Zweck über eine Stiftung einzusetzen. Etwa, wenn es keine passenden Erben gibt oder wenn einem die Förderung einer ganz bestimmten Sache aus persönlichen Gründen am Herzen liegt. Aber reicht das Ersparte wirklich, um gleich eine Stiftung zu gründen?

Anders als viele denken, sind Stiftungen keine Sache für Superreiche. In Deutschland gab es zum Jahreswechsel 24.650 Stiftungen bürgerlichen Rechts. Dazu zählen zwar auch die Vertreter mit Milliarden von Euro Eigenkapital, die bekannte Namen von Bosch über Bertelsmann bis zu Hertie tragen, aber die sind in der Minderheit. Nach Zahlen des Bundesverbands Deutscher Stiftungen sind über 80 Prozent der Stiftungen bürgerlichen Rechts mit weniger als einer Million Euro Kapitalstock ausgestattet, rund ein Drittel sogar unter 100.000 Euro (s. Grafik). Das ist eine Höhe, die für viele Bundesbürger durchaus realistisch ist, und zudem lässt sich so auch noch dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen.

Nicht nur Millionäre können Stiftungen gründen

Nur die wenigsten Stiftungen in Deutschland sind mit mehr als einer Million Euro Kapitalstock ausgerüstet, gerade einmal etwas über 17 Prozent. Rund ein Drittel haben sogar nur ein Errichtungskapital von unter 100.000 Euro.

Grafik Stiftungen und Errichtungskapital

Kleine Varianten möglich

Stiftungen hängt nicht ganz zu Unrecht der Ruf an, ein gutes Steuersparmodell zu sein, was auch bei der gemeinnützigen Variante zumindest teilweise zutrifft. „Tatsächlich können Stifter bis zu einer Million Euro über zehn Jahre bei der Einkommenssteuer geltend machen“, informiert Michael Thaler, Vorstand bei der Münchner TOP Vermögen AG.

Auch bei der Erbschaftssteuer kann es in manchen Fällen Sinn machen, das Gesamtvermögen durch eine Stiftungsgründung zu reduzieren, um eine insgesamt günstigere Versteuerung zu erreichen. „Aber diese Themen stehen nur bei den wenigstens Stiftungsgründungen im Vordergrund, in der Regel ist es der Gedanke, etwas Positives bewirken zu wollen“, weiß der Vermögensverwalter.

Wer hier aber nur über ein paar tausend Euro für den guten Zweck nachdenkt, sucht sich am besten ein Herzensprojekt und spendet direkt dafür. Denn im Prinzip gilt, je mehr Kapital eine Stiftung hat, desto besser. Die Grundidee ist es, aus den Vermögenserträgen den guten Zweck zu fördern. Je kleiner der Kapitalstock ist, desto stärker fallen in der Regel aber die Verwaltungskosten ins Gewicht.

„Es gibt verschiedene Varianten von Stiftungen“, erklärt TOP Vermögen-Fachmann Michael Thaler, „soll die Arbeit nur von Vermögenserträgen finanziert werden, sollte die Summe nicht allzu weit unter einer Million Euro liegen.“ Trägt die Stiftung einen prominenten Namen, etwa den eines bekannten Fußballprofis, können jedoch Spenden oder Zustiftungen laufend helfen, den Stiftungszweck zu verwirklichen. Dann kann auch eine Gründung mit einer kleineren Summe im Bereich von hunderttausend Euro Sinn ergeben. Gleiches gilt für eine Verbrauchsstiftung, die für einen überschaubaren Zeitraum ein konkretes Ziel fördert. Sie verwendet nach und nach den Kapitalstock und löst sich dann irgendwann wieder auf. Eine andere Option funktioniert sogar schon ab einigen zehntausend Euro, die Treuhandstiftung. Hier übernimmt zum Beispiel eine größere, bereits bestehenden Stiftung oder ein gemeinnütziger Verein die Verwaltungsaufgaben. Dabei sollte aber nicht unterschätzt werden, wie wichtig Anlagefachwissen für den Erfolg der gut gemeinten Tat ist.

Anlagerichtlinien aufstellen

Für die langfristige Finanzierung der Stiftungsarbeit braucht es, gerade in Zeiten von Inflation und niedrigem Zinsniveau, eine professionelle Investmentstrategie. Sie soll laufend Erträge abwerfen und das eingebrachte Kapital nicht gefährden. Die Leitplanken dafür werden am besten bereits von Anfang an mitgedacht. „Allein schon aus Haftungsgründen sollte jede Stiftung über eine Anlagerichtlinie verfügen, damit die Verantwortlichen klare Rahmenbedingungen vorfinden, wie zu investieren ist“, rät Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH aus Krumbach. Gerade ehrenamtliche Verantwortliche ohne die entsprechende Erfahrung sollten aber trotz festgelegter Vorgaben vorsichtig sein und sich lieber qualifizierte Unterstützung holen. „Geld ehrenamtlich so zwischendurch anlegen geht meistens schief“, warnt Anlageprofi Andreas Glogger.

Autor: Florian Junker

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