Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz
Marzena SickingDer Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustranzparenzgesetz) beschlossen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Das Gesetz soll nach Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums die Grundlage für die Veröffentlichung eines interaktiven Klinik-Atlas im Internet schaffen und Patienten deutlich mehr Daten liefert, als ihnen bisher öffentlich zugänglich sind. “Die Bevölkerung soll dauerhaft, verständlich und barrierefrei erkennen, welches Krankenhaus ihnen welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet”, so das Statement des Bundesgesundheitsministeriums. “Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, was Kliniken leisten.”
Mit dem interaktiven Klinik-Atlas soll die Qualität der Krankenhäuser transparenter gemacht und so die individuelle Entscheidung der Patientinnen und Patienten gestärkt werden. Diese Transparenz sei längst überfällig und werde nun im Verbund mit der großen Krankenhausreform geschaffen. Durch mehrere Regelungen soll zudem die Liquidität der Kliniken in Deutschland gestärkt werden, heißt es.
Was bedeutet das für die Krankenhäuser?
Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert die Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für das Verzeichnis auf.
Das Verzeichnis soll, begleitend zur Krankenhausreform, ab Mai 2024 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht werden.
Welche Informationen bietet das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung?
- Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen),
- vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal,
- Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe,
- Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen.
Die Veröffentlichung wird fortlaufend aktualisiert. Perspektivisch sollen weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden. Die Datenübermittlung für alle Krankenhausbehandlungsfälle erfolgt erstmals für das Datenjahr 2023. Die Nutzung des Transparenzverzeichnisses wird durch das BMG evaluiert.
Weitere Regelungen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser
Zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser sieht das Gesetz zudem folgende Regelungen vor:
- Einführung einer frühzeitigen Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen
- Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes: Ab dem Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes wird der vorläufige Pflegeentgeltwert von 230 Euro auf 250 Euro erhöht.
- Vorläufiger Mindererlösausgleich auch für Folgejahre: Für viele Krankenhäuser liegt für das Jahr 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vor. Diese Krankenhäuser erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten, wenn sich herausstellt, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert werden.
Wie das BMG weiter erklärt, hat die Veröffentlichung des Klinik-Atlas keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Die Leistungsgruppen werden ausschließlich zur Veröffentlichung im Transparenzgesetz benannt.