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Finanzen

Lebensmittel. Energie. Hilfsmittel: Die stark gestiegenen Preise für fast alles haben auch die Kosten für Pflegeleistungen in schwindelerregende Höhen getrieben. Hinzu kommt, dass das Pflegepersonal seit einiger Zeit angemessener bezahlt wird.

Seit September 2022 gilt ein neuer Tarifvertrag, der den Mindestlohn pro Stunde auch für ungelernte Pflegehilfskräfte auf 12,55 Euro anhebt, einjährig qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten mindestens 13,20 Euro, Pflegefachkräfte mindestens 17,10 Euro. Auch das treibt die Kosten in die Höhe.

Um die aufgelaufenen Defizite in der Pflegeversicherung auszugleichen und den jüngsten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nachzukommen, plant die Politik daher weitreichende Reformen. Karlsruhe hatte verlangt, dass die Eltern von mehreren Kindern bei der Bemessung der Beiträge im Vergleich zu Kinderlosen deutlicher zu bevorzugen sind als heute.

Reform in zwei Stufen

Zum 1. Juli 2023 steigen erst einmal die Beiträge für die meisten Versicherten. So soll ein Puffer entstehen, der ab Januar 2024 dringend benötigte Leistungsverbesserungen finanzieren soll.

Zum 1. Januar 2025 sollen dann die Leistungen nochmals spürbar ausgeweitet werden.

Aktuell liegt der Pflegeversicherungsbeitrag bei 3,05 Prozent für Eltern. Mitglieder ohne Kinder zahlen 3,4 Prozent.

Fast alle zahlen ab Juli höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

Diese sehr pauschale Unterscheidung wird nun deutlich verfeinert und gemäß den Karlsruher Vorgaben nach der Kinderzahl differenziert.

  • Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent plus ein Zuschlag von 0,6 Prozent.
  • Mitglieder mit einem Kind zahlen 3,4 Prozent.
  • Ab zwei Kindern sinkt der Beitrag während der Erziehungsphase (und damit bis zum 25. Lebensjahr) um weitere 0,25 Beitragssatzpunkte pro Kind. Berücksichtigt werden allerdings maximal fünf Kinder.
  • Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Mitglieder mit mehreren Kindern zahlen nach der Erziehungszeit daher wieder den regulären Beitragssatz für Eltern in Höhe von 3,4 Prozent.
  • Der Arbeitgeberanteil liegt immer bei 1,7 Prozent.
Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023:
Mitglieder ohne Kinder 4 %
(3,4 % plus Beitragszuschlag 0,6 %)
(Arbeitnehmer-Anteil: 2,3 %)
Mitglieder mit einem Kind 3,4 % (lebenslang)

(Arbeitnehmer-Anteil: 1,7 %)

Mitglieder mit zwei Kindern 3,15 %

(Arbeitnehmer-Anteil: 1,45 %)

Mitglieder mit drei Kindern 2,9 %

(Arbeitnehmer-Anteil: 1,2 %)

Mitglieder mit vier Kindern 2,65 %

(Arbeitnehmer-Anteil 0,95 %)

Mitglieder mit fünf und mehr Kindern 2,4 %

(Arbeitnehmer-Anteil 0,7 %)

Quelle: Bundesgesundheitsministerium