Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Geldanlagen

“Über Geld spricht man nicht”, lautet eine alte Weisheit. Dieser Satz besitzt sicherlich seine Daseinsberechtigung, wenn es um Tugenden wie Bescheidenheit oder Rücksicht geht. Doch konsequentes Schweigen beantwortet keine dringenden Fragen; denn nichtsdestoweniger besteht unter niedergelassenen Ärzten großer Redebedarf über das Thema Geld – insbesondere Steuern und die Altersvorsorge.

Der Hautarzt Dr. Christian Kors, die Chirurgin Dr. Corinna Langelotz (beide aus Berlin) und die Leipziger Allgemeinärztin Dr. Anita Wieser geben ehrliche Einblicke in ihre finanzielle Situation als Praxisinhaber. Der Vermögensgestalter Andreas Elz gibt Tipps, wie niedergelassene Ärzte profitieren können.

Niels C. Fleischhauer: Beginnen wir mit einer rein subjektiven Frage: Was halten Sie von der Höhe Ihres Einkommensteuersatzes?

Dr. Anita Wieser

Dr. Anita Wieser: Den finde ich zu hoch für das, was ich verdiene. Der Spitzensteuersatz wird meines Erachtens zu zeitig angesetzt und ist über die Jahre nicht angepasst worden an die steigenden Preise und Löhne. Ich war neulich auf einem Vortrag. Da wurden die Einkommensgrenzen für den Spitzensteuersatz über die letzten Jahrzehnte verglichen. So griff der Spitzensteuersatz 1965 erst bei einem Einkommen, welches das durchschnittliche Bruttoeinkommen um das 15-fache überstieg. Heute zahlt man bereits den Spitzensteuersatz beim 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Damit trifft der Spitzensteuersatz breite Bevölkerungsschichten. Subjektiv habe ich den Eindruck, dass ich zwar relativ schnell den Spitzensteuersatz bezahle, aber lange nicht zu den Spitzenverdienern gehöre.

Dr. Christian Kors: Natürlich braucht der Staat Steuereinnahmen, ich halte aber die steuerlichen Regelungen für zu kompliziert und die Berechnungsgrenzen für – zumindest teilweise – ungerecht.

Sie spielen wohl auf die sprichwörtliche “Steuererklärung auf dem Bierdeckel” an. Frau Dr. Langelotz, erstellen Sie für Ihre Praxis eine Einnahmenüberschussrechnung oder eine Bilanz?

Dr. Corinna Langelotz: Es wird eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt.

Herr Elz, Benjamin Franklin wird das Zitat nachgesagt, dass nichts sicher sei –außer dem Tod und den Steuern. Müssen sich niedergelassene Ärzte also mit einer hohen Steuerlast abfinden?

Andreas Elz

Andreas Elz: Nein, gerade niedergelassene Ärzte haben mit ihrer Praxis viele Möglichkeiten, um deutlich Steuern zu sparen. Das beginnt bereits bei der Wahl der richtigen Praxis-Rechtsform. So kann es sich auszahlen, die Praxis als Kapitalgesellschaft zu betreiben. Viele Ärzte fürchten dadurch einen möglichen Mehraufwand. Doch gerade dank der Bilanzierung kommen niedergelassene Ärzte in den Genuss von Steuervorteilen, die sie mit einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung nicht hätten. Zudem lohnt sich für viele Arztpraxen aus steuerlichen Gründen die freiwillige Gewerbesteuerpflicht.

Denken wir auch mal an die Zukunft. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um Ihre Praxisnachfolge zu sichern?

Dr. Langelotz: Da ich eine Privatpraxis habe, ergreife ich gegenwärtig keine Maßnahmen zur Nachfolgesicherung, sondern befinde mich eher in der Konsolidierungsphase meiner Praxis.

Dr. Christian Kors

Dr. Kors: Zum einen möchte ich mir mit 46 Jahren darüber noch keine Gedanken machen; zum anderen merken auch wir massiv den Fachkräftemangel. Es gilt, flexiblere Lösungen zu erarbeiten, damit auch die nachfolgende Generation wieder gerne in die Selbstständigkeit geht.

Dr. Wieser: Ich habe schon zwei Mal eine Praxis verkauft. Dabei hat sich immer bewährt, die Praxis modern und effizient zu halten, Hygiene- und Qualitätsmanagement auf dem neuesten Stand zu haben, möglichst ein breit gefächertes Angebot bis zum Ende aufrechtzuerhalten und die Praxisnachfolge langfristig zu planen.

Auch die heute noch jungen Ärzte gehen irgendwann in den Ruhestand. Wie stellen Sie sicher, dass Sie auch noch im Ruhestand finanziell von Ihrer Praxis profitieren können?

Dr. Corinna Langelotz

Dr. Langelotz: Ich sichere mich mit diversifizierten Altersvorsorge-Bausteinen ab. Ich gehe nicht davon aus, dass ich von meiner Praxis im Ruhestand noch weiter profitieren kann, sondern die Altersvorsorge mit der Rente über das ärztliche Versorgungswerk und privaten Vorkehrungen sichern muss.

Dr. Wieser: Ich zahle ins Versorgungswerk ein, habe eine Rüruprente und noch Wertpapierfonds. Ob es reicht, wird sich zeigen. Ich hoffe natürlich auch, dass ich meine jetzige Praxis auch wieder verkaufen kann.

Herr Elz, was spricht dafür, sich nicht erst im Alter von 60 Jahren mit der Praxisnachfolge und dem Ruhestand zu beschäftigen?

Elz: Die Themen Praxisnachfolge und Ruhestand sind bereits da, wenn eine Praxis gegründet oder übernommen wird. Der Beitrag zum ärztlichen Versorgungswerk ist in seiner Höhe gedeckelt. Das würde nur zu maximal 2.000 bis 2.500 Euro an Bruttorente führen.

Niedergelassene Ärzte sollten diese Bezüge jedoch langfristig durch eine betriebliche Altersvorsorge unterstützen. Diese können sie für sich selbst mit ihrer eigenen Praxis einrichten. Auf diese Weise entsteht eine langfristige Geldanlage, die sogar steuermindernd wirkt.

niels_fleischhauerDer Autor: Niels Fleischhauer ist Gesellschafter von Monetaris, einer Agentur für Vermögensgestaltung für niedergelassene Ärzte. Einen Kontakt zum Unternehmen und weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://monetaris.de/kontakt/.