Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Geldanlagen

Gerade Ärzte und Ärztinnen sind eine beliebte Klientel von Banken und Finanzdienstleistern. Denn, so titelte unlängst die Welt am Sonntag, gerade diese Zielgruppe ist aufgrund ihres hohen Einkommens, des Zeitmangels und ihres mangelnden Wissens zum Thema Finanzen häufig Opfer falscher und teurer Beratung. Berater nutzen Vertrauen und Unwissen oft zum Nachteil des Arztes aus. Manch einer von ihnen rät zu Produkten, die ihm hohe Provisionen bringen, aber den Bedürfnissen des Kunden kaum entsprechen. Die Provisionen sind für den Außenstehenden kaum erkennbar im Agio und in laufenden „Gebühren“ versteckt

Laut einer Studie der Verbraucherzentrale vom vergangenen Dezember gehen 95 Prozent der Beratungen und Produktempfehlungen am Bedarf des Verbrauchers vorbei. Die empfohlenen Produktlösungen sind zum Großteil zu teuer, zu unflexibel und erzielen im Ergebnis dadurch kaum Rendite. Der Arzt merkt Jahre später, dass das, was ihm sein Berater empfohlen hat, nicht funktioniert. Er kündigt vorzeitig das Finanzprodukt und produziert dadurch noch einmal erhebliche Verluste.

Gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Honorar-Anlageberater“

Seit dem 01. August 2014 gibt es in Deutschland eine spezielle Gruppe von Anlageberatern, die die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Honorar-Anlageberater“ trägt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beaufsichtigt ist. Dieser Beratertyp darf bei Geldanlagegeschäften keinerlei Provisionen von Produktgebern annehmen und muss seine Klientel zu 100 Prozent unabhängig und frei von Interessenskonflikten beraten.

Der Kunde zahlt für die Leistung

Wie bei allen freien Berufen wie Rechtsanwälten oder Steuerberatern, bei denen Kunden und Mandanten die Dienstleistung direkt bezahlen, wird auch der Honorar-Anlageberater für sein Wissen, seine Dienstleistung und für die Beschaffung von provisionsfreien Produkten direkt vom Kunden honoriert. Dieses Honorar spiegelt die Anerkennung wieder, dass der Honoraranlageberater dem Kunden durch seine Beratung viele Kosten und Gebühren gespart hat. Kosten, die über die Anlagezeit weit über dem Honorar liegen, in der Regel sind es einige 10.000 Euro.

Anders als beispielsweise viele Bankberater spricht ein Honoraranlageberater keine Anlageempfehlung von der Stange aus. Allein die Risikoprofilierung, also das Durchleuchten der Risikofähigkeit und -bereitschaft des Kunden, beansprucht runde zwei Stunden. Dabei lautet eine Frage: Passt die Renditeerwartung auch zum tatsächlichen Risikoprofil des Kunden? Außerdem ermittelt der Honoraranlageberater mittels unabhängiger Prüfsysteme den tatsächlichen Produktbedarf des Kunden: Was nützt es einem Arzt, regelmäßig in Sparpläne einzuzahlen, wenn er gleichzeitig privat hoch verschuldet ist und hohe Zinsen für die Darlehen bezahlt? Anschließend beginnt die Hauptarbeit. Dann baut der Honoraranlageberater ein genau auf die Bedürfnisse des Kunden eingepasstes Anlagekonzept – und zwar nach Kriterien und Systematiken, deren Effizienz durch international hoch anerkannte Finanzwissenschaftler bewiesen ist. In der provisionsgetriebenen Finanzwelt findet ein Anleger eine solche Sorgfalt nicht.

Vergleichsrechnung zeigt Differenz auf

Was dies im Ergebnis konkret in Zahlen bedeutet, zeigt folgende etwas vereinfachte Vergleichsrechnung für einen niedergelassenen Arzt, 42 Jahre alt, der eine Erbschaft von 100.000 Euro anlegen möchte und zusätzlich noch 1.000 Euro monatlich zur Seite spart. Damit will er eine zusätzliche Einkommensquelle ab dem 67. Lebensjahr aufbauen und ist bereit, insgesamt 400.000 Euro über 25 Jahre zu investieren. Als gewinnorientierter Anleger strebt er eine Marktrendite vor Kosten und Steuern von sechs Prozent pro Jahr an. Eine hohe Rendite erfordert auch eine höhere Risikobereitschaft: Der Arzt ist bereit, mindestens 50 Prozent seines Kapitals am Aktienmarkt zu investieren.

Beispielhafte Anlageempfehlung einer Bank:

Einmalanlage und Sparplan in  mehrere namhafte gemanagte Investmentfonds
Angelegtes Kapital nach 25 Jahren:   € 400.000

 

Folgende Kosten entstehen pro Jahr bei (= +6,00 %)
./. Agio 4,5 % (auf 3 % heruntergehandelt): € 12.000 (= – 0,2%)
./. Managementgebühren für die Fonds (2,63 % p.a.)  € 206.681 (= – 2,63%)
./. Weitere lfd. Kosten 0,87 % (Transaktionen etc.)  €   81.139 (= – 0,87%)
Summe lfd. Kosten und Gebühren € 287.820 (= – 3,70%)
Kapitalstand nach 25 Jahren vor Steuern € 582.792        (= +2,30%)
Abgeltungssteuer 25 % auf Erträge €   48.698 (= – 0,53%)
Kapital nach 25 Jahren:  € 534.094        (= +1,77%)

Beispielhafte Anlageempfehlung eines Honoraranlageberaters:

Einmalanlage und Sparplan in Börsengehandelte Indexfonds (ETFs)
Angelegtes Kapital nach 25 Jahren:  € 400.000

 

Folgende Kosten entstehen pro Jahr bei (= +6,00 %)
./. Agio entfällt                                    : €  0,00
./. Beratungshonorar für 25 Stunden  € 3.750 (= – 0,05%)
./. Verwaltungsgebühren für die ETFs (0,25 % p.a.)  €   29,087 (= – 0,25%)
./. Weitere lfd. Kosten 0,10 % (Transaktionen etc.) €   11.635 (= – 0,10%)
Summe lfd. Kosten und Gebühren inkl. Honorar   €   44.472        (= – 0,40%)
Kapitalstand nach 25 Jahren vor Steuern € 1.050.372 (= +5,60%)
Abgeltungssteuer 25 % auf Erträge € 162.593         (= – 0,95%)
Kapital nach 25 Jahren: € 887.779 (= +4,75%)

Der Mehrwert einer Honoraranlageberatung über 25 Jahre beträgt nach Kosten und Steuern gegenüber einem klassischen Anlageprodukt der Bank sage und schreibe über 353.685 Euro. Dieses Geld, mit dem der Arzt später – bankenunabhängig – auch eine Eigentumswohnung für seine Tochter finanzieren kann, dürfte ein Beratungshonorar von rund einem Prozent der Ersparnis rechtfertigen. Denn die Investition in eine unabhängige und von Interessenskonflikten befreite Beratung lohnt sich allemal.

Natürlich kann auch eine Bank oder ein freier Finanzberater kostengünstige Indexfonds vermitteln. Das tun sie in der Regel aber höchst ungern. Denn daran verdienen sie nichts. Und verdienen sie an Indexfonds nichts, werden sie auch kaum 25 Arbeitsstunden aufwenden, um ein auf das Risikoprofil und die individuelle Finanzsituation des Kunden eingepasstes Anlageportfolio zu erstellen.

Schlusshinweis: Der Arzt sollte bei der Wahl des Beraters vor allem auf seine Zulassung achten, denn Honorar-Beratung ist nicht gleich Honorar-Anlage-Beratung.

Der Autor: Davor Horvat ist Vorstand der Honorarfinanz AG, Karlsruhe. Die Honorarfinanz AG ist eines der wenigen Honoraranlageberatungsinstitute in Deutschland, für die es eine spezielle Zulassung nach Kreditwesengesetz braucht.

Bitte beachten Sie: Die Gast-Beiträge externer Finanzexperten geben immer nur die persönliche Meinung der Autoren wieder. Sie dienen der allgemeinen Information und stellen weder eine individuelle Beratung noch eine konkrete Anlageempfehlung der Arzt & Wirtschaft.de-Redaktion dar.