Nicht nur an Kreditinstitute: Ärzte dürfen Honorarforderungen abtreten
A&W RedaktionWollen Ärzte einen Kredit aufnehmen, müssen sie Sicherheiten vorweisen. Dafür können sie u.a. ihre Honorarforderungen an ein Kreditinstitut abtreten. Die Abtretung an andere Dritte war bisher laut Abrechnungsordnung ausgeschlossen. Doch das Bundessozialgericht hat die Verbote für ungültig erklärt.