Ehrenamtliche Einsätze: KV muss Vertretung für Vertragsarzt bezahlen
Judith MeisterEiner der wesentlichen Grundsätze des Vertragsarztrechtes ist es, dass ein niedergelassener Arzt seine Leistung persönlich zu erbringen hat. Das wirft die Frage auf, wann die KV für eine Vertretung aufkommen muss.