Honorarverhandlungen: 565 Millionen Euro mehr für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben ihre Honorarverhandlungen für 2020 abgeschlossen. Neben einer Preissteigerung für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen vereinbarten sie Verbesserungen für die Vergütung der Humangenetik und von Videosprechstunden.
Der sogenannte Orientierungswert, auf dessen Grundlage die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnet werden, steigt zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent. Das entspricht einem Volumen von 565 Millionen Euro.
Im Bereich Humangenetik werden „ärztliche Beurteilungs- und Beratungsleistungen“ ab dem kommenden Jahr extrabudgetär vergütet. Bislang waren diese Leistungen mit der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche die Kassen mit befreiender Wirkung zahlen, abgedeckt. Die Regelung gilt für drei Jahre. GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der Tumorgenetik um drei Jahre zu verlängern.
GKV-Spitzenverband und KBV haben außerdem vereinbart, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärztinnen und Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.
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