Praxisgemeinschaft zum Schein: Ärzte müssen 61.000 Euro Honorar zurückzahlen
A&W RedaktionWenn Zulassungsstatus und gelebte Wirklichkeit nicht übereinstimmen, gibt es Schwierigkeiten bei der Abrechnung von Krankenversicherungsleistungen. Denn nur wer im Rahmen seiner Zulassung arbeitet, darf auch abrechnen. Stefan Haban, Rechtsanwalt bei Ecovis in Regensburg, über den aktuellen Fall.