Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

Ergebnis: Durch eine kurzzeitige stationäre Aufnahme erhalten die Krankenhäuser eine deutlich höhere Vergütung für eine ambulant durchführbare Leistung.

„Das IGES-Gutachten zeigt in konkreten Euro-Beträgen, wie groß die Unterschiede tatsächlich sind und führt damit eindrucksvoll vor Augen, wo echte Wirtschaftlichkeitspotentiale im Gesundheitswesen liegen“, erklärt Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zi. „Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns für eine ortsunabhängige Gebührenordnung für alle ambulant durchführbaren Leistungen aus. Diese sollten nach gleichen Kriterien vergütet werden, unabhängig davon, ob die Behandlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus erfolgt“, so von Stillfried weiter. Hierfür müssten die diagnosebezogenen Pauschalen, nach denen die stationäre Behandlung vergütet wird, um die ambulant durchführbaren Leistungen bereinigt werden.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi): Vergütungsunterschiede ambulant zu stationär 2018.

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi): Vergütungsunterschiede ambulant zu stationär 2018.

Anstoß für das Gutachten war eine Passage im aktuellen Koalitionsvertrag, wonach eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet wird, um die Rahmenbedingungen für die sektoren­übergreifende Versorgung zu verbessern. In diesem Zusammenhang sollen auch Fragen zur Honorierung angesprochen werden.

In dem IGES-Gutachten wurde die Vergütung in der Versorgung von Diabetes mellitus, nicht schwere kardiale Arrhythmien, Schlafapnoe/Polysomnographie und gastroenterologische Erkrankungen verglichen.

Eine ambulante Diabetes mellitus-Behandlung wird mit 139 Euro vergütet. Hierbei sind in der Regel einmalige Kosten für Patientenschulungen von etwa 100 Euro, die im Rahmen eines Disease-Management-Programms abgerechnet werden können, nicht enthalten. Die Diabetes-Behandlung im Krankenhaus kostet am ersten Tag 520 Euro und somit um das 3,8fache mehr. Werden Diabetes-Patienten einen weiteren Tag im Krankenhaus behandelt, schlägt das laut Gutachten mit 2.299 Euro zu Buche und übertrifft damit die ambulante Behandlung um das 16,6fache.

Die Behandlung von nicht schweren kardialen Arrhythmien werden bei ambulanter Behandlung mit 289 Euro vergütet. Der erste Behandlungstag im Krankenhaus kostet hingegen 646 Euro und somit das 2,2fache mehr und für einen zweiten Behandlungstag fallen 1.529 Euro an, dies entspricht dem 5,3fachen der ambulanten Vergütung.

Ähnlich sieht es bei der Schlafapnoe/Polysomnographie und den gastroenterologischen Erkrankungen aus, die schon am ersten Behandlungstag im Krankenhaus um das 1,3fache (Schlaf) bzw. 1,1fache (Gastro) teurer sind wie eine ambulante Behandlung. Bezieht man einen zweiten Behandlungstag im Krankenhaus in die Betrachtung mit ein, wachsen die Vergütungsunterschiede bei der Schlafapnoe um das 2,3fache und bei den gastroenterologischen Erkrankungen um das 2,8fache an.