Kontobetrug: Wie Banken sich vor ihrer Erstattungspflicht drücken
Melanie HurstHebt ein Betrüger heimlich Geld von Ihrem Konto ab, müsste die Bank den Betrag erstatten. Trotzdem erhalten die meisten Geschädigten nichts. Verbraucherschützer haben die Abwehrtaktiken nun ans Licht gebracht.
Manchmal genügt ein Anruf, um das Praxis- oder Privatkonto leerzuräumen: Ein „Bankmitarbeiter“ ruft an und bittet, ausnahmsweise eine PushTAN freizugeben. Kurz darauf sind mehrere Tausend Euro verschwunden.
Nach § 675u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haften grundsätzlich die Zahlungsdienstleister, wenn eine Zahlung nicht autorisiert war und ein Betrugsfall vorliegt. Das Gesetz bestimmt, dass der Anbieter den Betrag unverzüglich zurückerstatten muss, und zwar spätestens am folgenden Geschäftstag, nachdem der Betrug gemeldet wurde. Erst wenn ein Kunde selbst in betrügerischer Absicht oder grob fahrlässig gehandelt hat, kann die Bank die Verantwortung abwälzen. Dabei sind die Hürden dafür, was grobe Fahrlässigkeit ist, hoch. Sie liegt erst vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt hat. Doch laut Europäischer Bankenaufsichtsbehörde und Europäischer Zentralbank tragen Verbraucher in Deutschland trotzdem 89 Prozent (!) der Schäden aus Überweisungsbetrug selbst.
Wie Banken sich aus der Verantwortung ziehen
Eine aktuelle Auswertung des Verbraucherzentrale Bundesverbands bestätigt, dass viele Banken systematisch ihre Erstattungspflicht umgehen. Es wurden 100 Fälle analysiert, in denen Kunden wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit keine Rückerstattung erhielten. Das Ergebnis liest sich wie ein Handbuch zur Schadensabwehr:
Pauschalschreiben: Banken reagieren oft mit Standardbriefen, die pauschal jede Haftung ablehnen.
Fehlende Einzelfallwürdigung: Statt die tatsächlichen Umstände des Betrugs zu bewerten, verwenden Anbieter stereotype Argumente. Selbst offensichtliche Täuschungen durch falsche Bankanrufe (Spoofing) werden ignoriert.
Fehlerhafte logische Schlüsse: Aus rein technischen Abläufen werden falsche Rückschlüsse gezogen. Zum Beispiel wird behauptet, dass die Nutzung eines Endgeräts automatisch beweise, der Kunde habe bewusst zugestimmt. Diese Argumentation widerspricht aber der Beweislastregel des § 675w BGB und vermischt Authentifizierung mit Autorisierung.
Verweigerung des Autorisierungsnachweises: Obwohl die Bank gesetzlich verpflichtet ist, den Nachweis einer Autorisierung zu führen, verweigert sie die Herausgabe entsprechender Unterlagen.
Ignorieren der Erstattungspflicht: Sie wird gar nicht erst geprüft. Stattdessen verweisen Banken auf externe Regelungen wie Käuferschutzprogramme und umgehen so ihre eigene Haftung.
Verzögerungstaktiken: Viele Betroffene berichten, dass ihre Anliegen schlicht ignoriert werden. Rückmeldungen bleiben aus oder ziehen sich monatelang hin. Beliebt sind auch stundenlange Hotline-Warteschleifen. So werden Geschädigte zermürbt, bis sie resignieren oder Vergleichsangebote annehmen, die weit unter dem Anspruch liegen.
Selbst Anwälte raten häufig davon ab, zu klagen. Denn die Rechtsprechung war bisher unklar, sodass das Kostenrisiko hoch ist und die Rücksumme oft gering. Die Verbraucherzentrale fordert deshalb, was selbstverständlich sein sollte: Transparenz und Rechtsklarheit im Zahlungsverkehr.
Schutzstrategien fürs Konto
Keine TAN-Freigabe über Fremde. Banken rufen nie an, um Sicherheitsfreigaben zu bestätigen.
Getrennte Geräte nutzen. Bankgeschäfte nur über ein separates Smartphone oder Tablet abwickeln, nie am Praxisrechner.
Alarmfunktionen aktivieren. Sofort-Benachrichtigungen bei Abbuchungen helfen, schnell zu reagieren.
Dokumentation sichern. Nach einem Betrugsfall sollten Sie alles schriftlich festhalten und Screenshots anfertigen.
Den Betrug unverzüglich bei der Bank melden.