Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Auf der Basis der geänderten Grundgehälter vom 1. Januar 2018 gibt es 2,2 Prozent mehr Geld.

Die Tarifgehälter der Berufsanfänger/innen starten damit in Tätigkeitsgruppe I als Vollzeitbeschäftigte bei 1.884,45 Euro. Möglich sind in den ersten drei Berufsjahren nach entsprechender Qualifikation aber auch bereits die Tätigkeitsgruppen II bis VI mit Anfangsgehältern von 2.025,79 bis 2.826,68 Euro.

Zum 1. April steigen ebenso die monatlichen Ausbildungsvergütungen. Sie betragen dann im ersten Ausbildungsjahr 805 Euro, im zweiten 850 und im dritten Ausbildungsjahr 900 Euro.

Carmen Gandila, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und Tarifexpertin erklärt dazu: “Der Fachkräftemangel ist inzwischen in vielen Teilen Deutschlands auch bei den Medizinischen Fachangestellten angekommen. Diese Situation ist belastend für die Betreuung der Patientinnen und Patienten, sie wird von der Politik aber bisher nicht als Problem erkannt. Für uns als Tarifpartner wie auch für die AAA auf der Arbeitgeberseite sind die im Tarifvertrag festgehaltenen Bedingungen Mindeststandards. MFA sollten sich dessen bewusst sein und keinen Arbeitsvertrag mehr unter Tarif unterschreiben.”

Seinen Mitgliedern bietet der Verband medizinischer Fachberufe e.V. an, die Arbeitsverträge vor dem Unterzeichnen von der Rechtsabteilung prüfen zu lassen.