Geringfügig Beschäftigte: Vorsicht Falle bei Mini-Jobbern in der Arztpraxis
Marzena SickingBei der Abrechnung von Mini-Jobbern ändern sich immer wieder Details – beispielsweise müssen Ärzte die wöchentliche Arbeitszeit unbedingt schriftlich vereinbaren. Andernfalls drohen hohe Nachzahlungen bei der Sozialversicherung. Worauf in den Verträgen rund um die 450 Euro-Kräfte zu achten ist.