Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KV Sachsen) hat in einer aktuellen Veröffentlichung mitgeteilt, dass sie künftig gemeinsam mit den sächsischen Krankenkassen ab 2018 auch fachärztliche Famulaturen in grundversorgenden Fachgebieten fördert.

Voraussetzung ist die Absolvierung der Famulatur in sächsischen Vertragsarztpraxen außerhalb des Großstadtbereichs. Die Förderung erfolgt auf Antrag durch einen Zuschuss in Höhe von einmalig 300 Euro an die Studierenden. Der Famulaturbeginn muss nach dem 31. Dezember 2017 liegen.

Förderfähige Fachgebiete

Fachärztliche Famulaturen sind in folgenden grundversorgenden Fachgebieten förderfähig:

  • Augenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Neurologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendmedizin wird der hausärztlichen Famulatur zugeordnet.

Es stehen maximal 150 Förderplätze pro Kalenderjahr zur Verfügung, von denen 100 Plätze für hausärztliche Famulaturen sowie 50 Förderplätze für fachärztliche Famulaturen vorgesehen sind.

Förderanträge für Famulaturen im Jahr 2018 können ab Januar 2018 bei der KV Sachsen gestellt werden.

Mehr Informationen unter: www.kvs-sachsen.de/aktuell/foerderung/famulaturfoerderung