Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

Die Förderung des ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchses ist aus Sicht des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ein wichtiger Baustein, um die ambulante Versorgung im Freistaat weiterhin umfassend sicherzustellen. Hierzu zählt auch die finanzielle Förderung angehender Ärzte im Rahmen ihrer Weiterbildung. Deshalb startet die KVB jetzt die dritte Ausschreibungsrunde für Förderplätze in der fachärztlichen Weiterbildung.

Ab 2. Februar können sich Praxen für die finanzielle Förderung eines Weiterbildungsassistenten folgender Fachgruppen bewerben: Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Allgemein- und Kinderchirurgie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie.

4.800 Euro pro Monat möglich

Die weiterbildende Praxis erhält eine Förderung in Höhe von 4.800 Euro pro Monat von der KVB und gibt diese direkt und in voller Höhe an den Arzt in Weiterbildung weiter. Finanziert wird die Förderung paritätisch von der KVB und den bayerischen Krankenkassen.

Der Förderbetrag orientiert sich an einer im Krankenhaus üblichen Vergütung und hat das Ziel, die Attraktivität der Weiterbildung in der Praxis eines niedergelassenen Arztes zu steigern. Die hohe Nachfrage nach Förderplätzen im Rahmen der in den vergangenen beiden Jahren erfolgten ersten beiden Ausschreibungen unterstreicht die Bedeutung dieser Fördermaßnahme im ambulanten Bereich. So konnten im Jahr 2017 184 fachärztliche Weiterbildungsassistenten mit insgesamt rund 5,1 Mio. Euro in Bayern gefördert werden.

Bundesweit 1.000 Weiterbildungsstellen

Basis der Förderung ist eine auf Bundesebene geschlossene Vereinbarung nach § 75 a SGB V. Diese sieht unter anderem vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen jährlich auf regionaler Ebene überprüfen, welche Facharztgruppen sich für das regional verfügbare Kontingent bewerben können. Bundesweit stehen 1.000 Weiterbildungsstellen zur Verfügung, auf Bayern entfallen davon 156 (Vollzeit-) Stellen.

Die Antragstellung ist im dritten Ausschreibungszeitraum vom 2. Februar bis zum 29. März 2018 mit dem auf der Internetseite der KVB bereitgestellten Formular möglich. Übersteigt die Anzahl der beantragten Stellen das verfügbare Kontingent, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das Antragsformular sowie Details zur Aufteilung des Stellenkontingents auf die einzelnen Fachgruppen und zu den Fördervoraussetzungen stehen auf der Internetseite www.kvb.de in der Rubrik “Nachwuchs/Weiterbildung” zur Verfügung.