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Schummer: Mehr barrierefreie Arztpraxen mit KfW-Förderprogramm ermöglichen

von A&W Online

Mann im Rollstuhl fährt in Richtung Zebrastreifen
Foto: Minerva Studio - fotolia.com

Mehr barrierefreie Arztpraxen wären wünschenswert, doch der Umbau muss auch finanziert werden. Deshalb bekräftigt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun ihre Forderung nach entsprechenden KfW-Förderprogrammen.

Über 80 Prozent der Arztpraxen sind für Menschen mit Behinderungen nicht oder nur eingeschränkt zugänglich. Daher hat die Unionsfraktion am Mittwoch mit Vertretern von Ärzten, Krankenkassen und Betroffenen beraten, wie die medizinische Versorgung besser werden kann. Im Anschluss an das Fachgespräch erklärt der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer: “Mit der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir seit 2009 einen klaren Auftrag: Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen eine Teilhabe zu ermöglichen. Eine gute Gesundheitsversorgung ist dabei elementar. Doch gerade barrierefreie Arztpraxen sind dünn gesät.”

Barrierefreie Umbau tut Not

Im Austausch mit Ärzten und Krankenkassen sowie Vertretern von Menschen mit Behinderungen sei nochmals deutlich geworden, wie dringend der barrierefreie Umbau der bundesweit rund 200.000 Arzt- und Therapiepraxen ist. Gefordert wurde, in jeder Region ein Mindestmaß an vernetzten barrierefreien Praxen zu schaffen.

Für ein flächendeckendes Angebot ist aus Sicht der beteiligten Experten ein KfW-Förderprogramm nötig – so wie es für den altersgerechten Umbau von Wohnungen bereits zur Verfügung steht. Zusätzlich bräuchten Ärzte für den barrierefreien Auf- oder Umbau ihrer Praxen ein Zuschussprogramm des Bundes. Schummer: “Nur so können schnell spürbare Verbesserungen für die Patienten erreicht werden. Die Entwicklung muss in einem eigenen Fortschrittsbericht der Bundesregierung festgehalten werden.”

Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

Herausgestellt wurde auch, dass die Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern in Krankenhäusern in den Fallpauschalen der Krankenkassen enthalten sind. Das Sozialgericht Hamburg hatte im März bestätigt, dass jeder gehörlose Patient ein Anrecht auf einen Dolmetscher hat. Dies müssen die Krankenhäuser sicherstellen.

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