Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxisfinanzierung

In ihrer zweiten Verhandlungsrunde haben sich die Tarifparteien Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) bereits im Dezember in Berlin auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrags geeinigt. Dieser verspricht den MFA ab sofort mehr Geld.

Steigerung der Tarifgehälter um 12 % vereinbart

Neben einzelnen Detailänderungen wurde ein bis zum 31.12.2021 befristeter Tarifvertrag zur Kurzarbeit und eine Gesamtsteigerung des Gehaltes von 12 Prozent in mehreren Stufen bis zum 31.12.2023 vereinbart. Konkret bedeutet das in diesem Jahr eine Steigerung der Gehälter für MFA um sechs Prozent. 2022 folgt Stufe 2 mit einer weiteren Gehaltssteigerung um drei Prozent. 2023 soll es ein weiteres Plus von 2,6 Prozent geben. Der neue Tarifvertrag ist bis 31. Dezember 2023 gültig. Dann muss wieder neu verhandelt werden.

Auch Azubis in der Arztpraxis bekommen mehr Geld

Auch Auszubildende profitieren von dem 3-Stufen-Plan und bekommen ab sofort mehr Geld. Seit 1. Januar 2021 gibt es im ersten Ausbildungsjahr 880 Euro (bisher 865 Euro), im zweiten 935 (910 Euro) und im dritten 995 (960). Im kommenden Jahr wird die Azubi-Vergütung weiter angehoben. Auszubildende erhalten dann 900 Euro im ersten, 965 Euro im zweiten und 1.035 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab 2023 wird noch mal auf 920 Euro, 995 Euro und 1.075 Euro angehoben.

Wann werden MFA nach Tarifvertrag bezahlt?

Wie die Tarifparteien erklärten, soll der neue Vertrag vor allem die große Wertschätzung für die Leistung der Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterstreichen. Besonders in der Zeit der Pandemie habe sich gezeigt, wie wichtig eine funktionierende ambulante Versorgung sei, in der MFA eine wichtige Rolle übernehmen.

Allerdings müssen nicht alle Arztpraxen und Kliniken ihre MFA nach Tarifvertrag bezahlen. Damit dieser verbindlich gilt, muss der Arbeitgeber laut Tarifvertragsgesetz Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) und die MFA Mitglied des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. sein.

Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag – wo ist der Unterschied?

Der Manteltarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses in einer Arztpraxis für Medizinische Fachangestellte (MFA) sowie MFA-Auszubildende. Verpflichtend ist er für den Arbeitgeber aber nur, wenn dieser Mitglieder der AAA ist. Der Manteltarifvertrag stellt die Regeln für Arbeitszeit, Gehalt, Überstunden, Teilzeit, Urlaub und Sonderzahlungen fest.

Wie hoch genau das Gehalt der MFA und der Azubis ist, ist im Gehaltstarifvertrag MFA festgelegt. Die Höhe des Gehaltes unterscheidet sich demnach nach Berufsgruppe und Berufsjahr. Details dazu finden Sie auf der Seite vom Virchowbund.