Freiberuflichkeit: Die wichtigsten Regeln für niedergelassene Ärzte
A&W RedaktionFinanzämter stufen Leistungen gern als gewerblich ein – denn das spült zusätzliches Geld in die Kasse. Niedergelassene Ärzte, die Leistungen von angestellten Medizinern erbringen lassen, sind aber Freiberufler. Das hat der Bundesfinanzhof bereits festgestellt. Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.