Notärztlicher Betreuungsdienst auf Veranstaltungen ist umsatzsteuerpflichtig
A&W RedaktionDas Finanzgericht Köln (FG) hat entschieden, dass ärztliche Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, wenn es sich dabei um die notärztliche Betreuung auf Veranstaltungen handelt.