So können Ärzte Darlehensverluste steuerlich absetzen
Dennis Janz LL.M.Ärzte gelten als Freiberufler und können somit Darlehensverluste aus Darlehenszinsen unter gewissen Voraussetzungen als Sonderbetriebsausgaben von der Steuer absetzen. Mit dieser Frage, wann dies zu berücksichtigen ist, hat sich vor kurzem das Finanzgericht Hamburg beschäftigt. Den vorliegenden Streitfall erläutert Steuerberater Dennis Janz.
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB