Steuerhinterziehung: Schuldig im Sinne der Selbstanzeige
A&W Redaktion<span style=„font-size: medium;“>Es ist nicht ganz einfach: Doch wer falsche Angaben zu seinen Einkünften gemacht hat, kann sich nach wie vor selbst anzeigen, um einer Strafe zu entgehen. Ärzte, die einen solchen Schritt erwägen, sollten aber nichts dem Zufall überlassen.</span>