Keine Steuerbefreiung für Honorar-Vorfinanzierung durch Inkasso-Büro
Dennis Janz LL.M.Das Finanzgericht München hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass für „unechte Factoringleistungen“ keine Steuerbefreiung gewährt werden kann. Warum Inkassobüros, die Honorarforderungen für Ärzte vorfinanzieren, weiterhin Umsatzsteuer zahlen müssen, erläutert Steuerberater Dennis Janz, Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen (IHK).
Dennis Janz LL.M.
Steuerberater, Radloff, Janz & Partner mbB