Gemeinschaftskonto: Hohe Einzahlungen können Schenkungssteuer auslösen
A&W RedaktionEin gemeinsames Konto ist bei verheirateten Paaren nicht ungewöhnlich. Bei Einzelkonten wird auch mal „umgeschichtet“. Verheiratete Ärzte, die Beträge an ihren Partner überweisen oder hohe Einzahlungen auf das Gemeinschaftskonto tätigen, müssen aber aufpassen. Das kann vom Finanzamt schnell als Vermögenstransfer an den Ehepartner eingestuft werden und dann wird Schenkungssteuer fällig. Die aktuelle Rechtsprechung erhöht den Handlungsdruck für Vermögende zusätzlich.