Umsatzsteuer in der Arztpraxis: Diese ärztlichen Leistungen sind nicht steuerfrei
A&W RedaktionDie Tätigkeit von Ärzten unterliegt komplexen steuerlichen Vorgaben. Weil nach der Bundesärzteordnung der Arztberuf als ein freier Beruf definiert ist, folgern manche Ärzte daraus, dass alle ärztlichen Leistungen von der Umsatzsteuer befreit seien. Doch Vorsicht: Bei Leistungen am Patienten entscheidet die Frage, ob sie medizinisch notwendigen waren, darüber, ob sie umsatzsteuerbefreit oder -pflichtig sind.