Vermögenswirksame Leistungen (VL): Mitarbeiter verschenken Geld
Marzena SickingDie Nutzung vermögenswirksamer Leistungen (VL) bleibt bei der Mehrheit der Beschäftigten ungenutzt, wie eine aktuelle Postbank-Umfrage zeigt. Vor allem Arbeitnehmer in niedrigeren Einkommensgruppen verzichten oft aus Unwissenheit auf diese Arbeitgeberleistungen. Dabei wird das Thema im kommenden Jahr noch attraktiver.
VL: Ein Finanzpolster aufbauen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind dazu gedacht, Beschäftigten dabei zu helfen, finanzielle Rücklagen aufzubauen. Arbeitgeber überweisen hierbei monatlich bis zu 40 Euro zusätzlich zum Gehalt in spezielle Spar- und Anlageprodukte. Unter bestimmten Bedingungen unterstützt der Staat die Sparanstrengungen der Bürger zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage. Die Details sind im Vermögensbildungsgesetz geregelt.
Eine durchaus attraktive Option, um sich mithilfe des Arbeitgebers ein paar Rücklagen zu schaffen. Dennoch nutzen laut einer YouGov-Umfrage*, die im Auftrag der Postbank durchgeführt wurde, lediglich 40 Prozent der Beschäftigten diese Option. Besonders in Einkommensgruppen unter 2.500 Euro monatlich (27 Prozent) nutzen nur wenige Arbeitnehmer diese Leistungen.
„Es ist besorgniserregend, dass vor allem Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen keine vermögenswirksamen Leistungen beanspruchen. Diese Option soll gerade ihnen helfen, Kapital aufzubauen“, sagt Thomas Farber von der Postbank. Unter denen mit Einkommen über 2.500 Euro machen fast die Hälfte (46 Prozent) von der Förderung Gebrauch. „Viele Arbeitnehmer scheinen diese Form der Vermögensbildung nicht zu kennen“, erklärt Farber. So wissen beispielsweise 17 Prozent der Geringverdiener nicht, was VL sind, während es bei den Besserverdienenden nur 11 Prozent sind.
Zukünftige Verbesserungen für VL-Sparer
In Zukunft will der Staat mehr Menschen zur Nutzung von VL animieren und mit der Arbeitnehmersparzulage belohnen – allerdings nur, wenn die VL in einen Aktienfondssparplan fließen. Auch Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind förderfähig. Bisher wurden Sparleistungen nur gefördert, wenn das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschritt. Ab dem 1. Januar 2024 entfällt diese Grenze im Falle von Wertpapieranlagen oder Mitarbeiterbeteiligungen aufgrund des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Zudem wird der Förderbetrag deutlich erhöht: von maximal 80 Euro auf 240 Euro jährlich.
Derzeit lassen 21 Prozent der VL-Sparer Beiträge in Aktienfondssparpläne fließen. Diese Zahl kann durch die Reform der Arbeitnehmersparzulage signifikant steigen. Der Bausparvertrag ist bisher die meistgenutzte VL-Anlage (36 Prozent), gefolgt von betrieblicher Altersvorsorge (24 Prozent). Die Möglichkeit, einen Baukredit per VL zu tilgen, wird von lediglich zwei Prozent der Beschäftigten genutzt. Die Konditionen dieser Anlagen ändern sich durch das neue Gesetz nicht.
* Die Postbank führte eine bevölkerungsrepräsentative Online-Umfrage im Auftrag von YouGov durch, bei der zwischen dem 24. und 27. April 2023 insgesamt 1.011 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren befragt wurden.