PKV für Ärzte: Nur tatsächlich gezahlter Basistarif ist steuerlich abziehbar
A&W RedaktionAuch für privat krankenversicherte Ärzte gilt: Als Sonderausgabe in der Steuererklärung kann nur die Basisabsicherung abgesetzt werden. Es gibt kein Gesetz, dass den Abzug aller Kosten bis zum Niveau eines GKV-Basistarifs erlaubt.