Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Wenn Bilder von Überschwemmungen, Starkregen oder Erdrutschen über die Bildschirme flimmern, sind das nicht nur exotische Ereignisse fernab der Heimat. Immer häufiger suchen auch uns Naturgewalten wie Tornados auf und richten verheerende Schäden an. Als Inhaber einer Praxis sollte man deshalb besonders viel Wert auf einen umfassenden Versicherungsschutz der Arztpraxis legen. Wer seine hochwertigen Geräte nicht versichert, riskiert nicht nur deren Verlust, sondern auch eine teure Betriebsunterbrechung. Eine Elementardeckung mit Betriebsunterbrechungspolice kann da Abhilfe schaffen. Allerdings sind diese Schäden nicht automatisch durch die Inventarpolice abgesichert, sondern müssen über einen Elementarschadenbaustein eingeschlossen werden.

Wenn Unwetterschäden den Arzt zur Schließung der Praxis zwingen, bedeutet das in allen Fällen große finanzielle Einbußen. Personalkosten und Miete laufen auch bei starken Schäden weiter. Gerade in exponierter Innenstadtlage kommt so schnell eine große finanzielle Last zusammen. Ein Grund, warum die Betriebsunterbrechungsversicherung mit entsprechendem Elementarschadenschutz so einen enormen Stellenwert besitzt.

Niedrige Versicherungskosten

Dabei halten sich die Kosten für eine Praxisinhalts- plus Betriebsunterbrechungsversicherung in überschaubaren Grenzen: Bereits ab 200 Euro im Jahr sind somit etwa 100.000 Euro Versicherung für das Inventar und 130.000 Euro für die Betriebsunterbrechung abgesichert. Die Kosten können zwar stark variieren, deshalb sollte man im Vorfeld vergleichen und sich die besten Angebote heraussuchen. Nur auf diesem Weg lässt sich eine gute Versicherung finden, die den Fortbestand der Firma sichert. Die Nachhaftung und Karenzzeit sind zwei wichtige Elemente in jeder Betriebsunterbrechungsversicherung. Die Nachhaftung legt fest, in welchem Zeitraum der Ausfall gemeldet sein muss, genauso wie die Karenzzeit. Die Haftzeit für die Versicherung beträgt in der Regel zwölf Monate ab Eintritt des Sachschadens – sie kann aber auch verlängert werden. Bei manchen Versicherungen sind auch 24 bis 36 Monate typisch für diesen Zeitraum, in dem Rückwirkungsschäden übernommen werden.

Unterschiedlicher Versicherungsschutz

Trotz der hinlänglich bekannten Schäden zählt Deutschland zu den Ländern, in denen relativ wenige Gebäude gegen extreme Naturgefahren geschützt werden. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind es deutschlandweit nur 40 Prozent. Allerdings gibt es zwischen den Bundesländern markante Unterschiede. In Baden-Württemberg sind es aufgrund einer nicht mehr existierenden Versicherungspflicht stolze 94 Prozent, in Niedersachsen hingegen nur 17 Prozent. Und zukünftig ist auch nicht gewiss, ob der Staat im Ernstfall mit großzügigen Steuermitteln dem Praxisinhaber unter die Arme greift.

So will die bayerische Landesregierung zum 1. Juli 2019 Hochwasseropfern nur noch dann Soforthilfen zahlen, wenn für das betroffene Gebäude kein Versicherungsschutz zu bekommen war. Andernfalls steht man möglicherweise vor dem Ruin, der mit gut 200 Euro Versicherungsprämie pro Jahr vom Tisch wäre.