Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Versicherungen

Wird die Rente automatisch überwiesen?

Nein! Auch hier gilt, wie bei so vielen Dingen – bitte erst einmal den Antrag ausfüllen. Zwar reicht als Erstes eine kleine kurze schriftliche Nachricht aus. Der Antrag sollte aber wenigstens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. Formulare dafür gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Wer Hilfe beim Ausfüllen benötigt, kann sich telefonisch beraten lassen: 08 00/10 00 48 00.

Müssen wirklich alle bis 67 arbeiten?

Eine häufige Behauptung, die jedoch so nicht stimmt. Prinzipiell wird die Grenze für die Regelaltersrente bis 2029 in 1-bzw. 2-Monatsschritten angehoben. Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt das Regelrentenalter bei 67 Jahren. Ein Beispiel: Wer beispielsweise 1950 geboren wurde, darf schon mit 65 Jahren und vier Monaten in Rente gehen.

Dürfen Menschen mit Behinderung schon mit 63 in Rente gehen?

Leider eine falsche Meldung. Genauso wie bei der normalen Rente wird die Grenze für eine abschlagsfreie Rente schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Los geht es bei Schwerbehinderten mit dem Geburtsjahrgang 1952.

Ist die Rente steuerfrei?

Das ist nur zum Teil so. Wer ab 2040 in Rente geht, muss seine Rente voll versteuern. Wer 2005 oder früher Rentner geworden ist, muss immerhin 50 Prozent seiner Rente versteuern. Ruheständler von 2016 liegen bei 72 Prozent, die des Jahres 2017 müssen 74 Prozent versteuern.

Männer haben keinen Anspruch auf Witwerrente?

Stimmt nicht, denn es besteht Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn der verstorbene Ehepartner bereits Rente bezogen hat. Das Gleiche gilt, wenn er bis zu seinem Tod mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat. In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente. Ab dem vierten Monat beträgt die Hinterbliebenenrente 60 oder 55 Prozent. Eigenes Einkommen des Ehegatten auf die Hinterbliebenenleistung wird dann ebenfalls angerechnet.

Benötigen Rentner eine Steuererklärung?

Das ist nur teilweise richtig und gilt nur für langjährige Bezieher kleinerer Renten. Pflicht wird die Steuererklärung dann, wenn Pensionen, Riester- und Rürup-Renten, Arbeitslöhne oder Nebeneinkünfte dazukommen.

Können Selbstständige sich die gezahlten Renten-Beiträge auszahlen lassen?

Für die Allgemeinheit ist eine Auszahlung der bereits gezahlten Rentenbeiträge generell nicht möglich. Eine Ausnahme gibt es nur für gewisse Berufsgruppen, die eine eigenständige Altersvorsorge haben. Beamte etwa oder in der berufsständischen Versorgung Tätige (z. B. Ärzte oder Anwälte) können sich die Beiträge erstatten lassen, obwohl sie sich freiwillig versichern könnten. Sie können sich die Beiträge erst mit 65 Jahren auszahlen lassen und das auch nur, wenn sie bis dahin höchstens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Ansonsten bekommen sie eine reguläre Altersrente.