Finanzamt darf Ihre Daten an die GKV weitergeben
Marzena SickingFür die Berechnung der Beitragshöhe braucht die gesetzliche Krankenkasse Informationen über die Einkünfte des Vertragspartners. Bei freiwillig Versicherten kann sie diese Auskünfte beim Finanzamt einfordern. Was viele Ärzte und Ärztinnen nicht wissen: Auch die Einkünfte des Partners werden dabei offen gelegt, auch wenn er oder sie gar nicht Mitglied der GKV ist.