Krankengeldanspruch auch bei fehlender AU-Bescheinigung
A&W RedaktionIm stressigen Praxisalltag kann der Arzt schon mal was vergessen. Beispielsweise die AU-Bescheinigung für seinen Patienten. Fehlt das Schriftstück, darf die Krankenkasse dem Versicherten aber nicht das Krankengeld verweigern.